Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Das naturheilkundliche Behandlungen und die Schulmedizin sich ergänzen können, haben auch die gesetzlichen Krankenkassen erkannt und diesbezüglich auch gehandelt.

Mit dem IKK Gesundheitskonto können Versicherte der IKK Südwest Leistungen der Naturheilkunde, die im gesetzlichen Rahmen normalerweise nicht erstattet werden, ganz einfach in Anspruch nehmen. Hierzu stellt die IKK Südwest jedem Versicherten ein jährliches Budget in Höhe von 150 Euro.

Übernommen werden je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.

Nach Vorlage der quittierten Rechnung eines qualifizierten Leistungserbringers (z. B. Arzt oder Heilpraktiker) und Ihrer Bankverbindung erstattet Ihnen die IKK Südwest 100 % des jeweiligen Rechnungsbetrages, maximal bis zur Höhe Ihres aktuell zur Verfügung stehenden Guthabens.

Um die Qualität Ihrer Behandlung zu gewährleisten, sollte der Leistungserbringer bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Ich persönlich habe die Qualitätskriterien der IKK Südwest erfüllt und bin in der Anbieterliste als qualifizierter Leistungserbringer aufgenommen worden. Profitieren Sie auch im Namen Ihrer Krankenkasse von diesem Angebot und kommen Sie in den Genuss von naturheilkundlichen Behandlungen und das alles ohne Kostendruck.