Heilpraktiker

Schröpfen_Heilpraktiker_Vafiadis

Menschen, die die „Heil-Praktik“ praktizieren, gibt es schon seit Menschengedenken. Die traditionellen Bezeichnungen und Tätigkeiten wurden in Deutschland am 17. Februar 1939 in dem Heilpraktikergesetz geregelt, das der Gesundheit des Volkes dienen sollte.

Mit der amtlichen Prüfung für Heilpraktiker wird bestätigt, dass der Geprüfte ein fundiertes Wissen über Anatomie, Physiologie, Pathologie, Notfallmedizin, Gesetzeslehre und Naturheilkunde besitzt.

Heil-Praktiker erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Erlaubnis „….die Heilkunde auszuüben, ohne als Arzt bestallt zu sein.“…

Heil-Praktiker setzen die Verfahren der Natur- und Erfahrungsheilkunde gezielt ein, um den Menschen ganzheitlich zu helfen.